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Gesuch um Mitfinanzierung

Das Aufnahmegesuch gilt rechtlich als vertragliche Vereinbarung zwischen Lehrpraktiker und Assistenzarzt, die vorgesehene Praxisassistenz zu den aktuell gültigen Programmbedingungen durchzuführen. Das Gesuchsformular muss spätestens 3 Monate vor Beginn der Praxisassistenz bei der Stiftung WHM eingereicht sein. Wird das Gesuch zu spät eingereicht, werden entsprechende Anzahl Monate von einer allfälligen Mitfinanzierung abgezogen.
Nach Beginn der Praxisassistenz eingereichte und/oder unvollständige Gesuche werden nicht bearbeitet bzw. mitfinanziert.

Der Beginn der Praxisassistenz muss am 1. eines Monats sein. Die Stiftung WHM finanziert Praxisassistenzen anhand ihres jährlichen Budgets und behält sich daher vor, Gesuche welche die Bedingungen formell erfüllen würden, abzulehnen oder nur teilweise zu finanzieren. Falls das Budget ausgeschöpft und eine Mitfinanzierung nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, die Praxisassistenz administrativ über die Stiftung WHM abzuwickeln und somit vom Versicherungspaket der Stiftung WHM zu profitieren. Hierfür wird von der Stiftung WHM eine monatliche Administrations-Entschädigung in Rechnung gestellt.

Die Stiftung WHM entscheidet abschliessend über Gesuche zur Mitfinanzierung. Es besteht kein Anspruch auf Mitfinanzierung. Ein Rekurs ist ausgeschlossen. Praxisassistenzen unter Verwandten ersten Grades (z.B. Vater und Tochter) werden von der Stiftung WHM nicht mitfinanziert.


Das Gesuchsformular als PDF