Die Stiftung WHM bietet 10 Praxisassistenz-Modelle an. Die mitfinanzierte Dauer der Praxisassistenz beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100% max. 6 Monate, bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger. Eine Teilzeitanstellung muss mindestens 50% betragen, da bei geringerer Teilzeittätigkeit die Weiterbildungsphase von der FMH nicht anerkannt wird. Die Auswahl der Lehrpraxen geschieht durch den Stiftungsrat, auf Vorschlag der Geschäftsleitung. Eine ausgewogene Verteilung auf die 4 landessprachlichen Regionen sowie Stadt, Kleinstadt, Land wird angestrebt. Es besteht kein Anspruch auf eine Programm-Teilnahme! Der Stiftungsrat bestehend aus Vertretern aus den Stifterorganisationen SGAM, SGIM, SGP, KHM, FMH und VSAO entscheidet ohne Rekursmöglichkeit. Bei Erfüllung der Programm-Bedingungen durch Lehrpraktiker und Assistenzarzt und Genehmigung des Gesuchs vom Stiftungsrat finanziert die Stiftung WHM die Hälfte der Kosten für die im Programm üblichen zwei Lohnansätze des Assistenzarztes mit (inkl. Arbeitgeber-Beiträge an die Sozialversicherungen). Die andere Hälfte der Kosten übernimmt der Lehrpraktiker. Für eine Vollzeitanstellung wurde für Praxisassistenzen, welche vor Juli 2011 begannen, im WHM-Programm gesamtschweizerisch derselbe Lohn von Fr. 5‘850.-- (inkl. Anteil 13. Monatslohn und Gratifikation) ausbezahlt. Dieser Lohn basierte auf den ursprünglich berechneten Spital-Assistenzarztlöhnen in den Kantonsspitälern, jeweils gewichtet nach der Einwohnerzahl des Kantons. Von dem so errechneten durchschnittlichen „schweizerischen“ Assistenzarztlohn im Spital, wurden im WHM-Programm 75% bezahlt. Neu bietet die Stiftung WHM die Mitfinanzierung von zwei verschiedenen Lohnansätzen zur Auswahl an, wobei beide Varianten zu je 50% mitfinanziert werden:
Natürlich ist der Lehrpraktiker wie bis anhin frei, seinem Assistenzarzt einen (noch) höheren Lohn anzubieten, wobei er für die vollständige Lohn-Differenz (inkl. Arbeitgeber-Beiträge) selber aufkommen muss. Bei einer Vollzeitanstellung ist eine Stellvertretung durch den Assistenzarzt (ohne direkte Betreuung durch den Lehrpraktiker) im ersten Monat der Praxisassistenz (bei Teilzeitanstellung entsprechend länger) sowie in der letzten Woche nicht zulässig. Die Vertretungszeit darf max. 25% der gesamten Praxisassistenz ausmachen. Bei Stellvertretung des Lehrpraktikers erhält der Assistenzarzt beim Lohn A einen Lohnzuschlag von einem Drittel, wodurch er ungefähr auf das Niveau eines Spital-Assistenzarztlohnes kommt (1/3 von 75% = 25%!). Beim Lohn B oder einem noch höheren Lohn sind allfällige Stellvertretungen inbegriffen. Die Lohnkosten (inkl. allfälliger Lohnzuschlag) an Stellvertretungstagen werden nicht vom Programm mitfinanziert und gehen daher voll zu Lasten des Lehrpraktikers. Der Assistenzarzt verpflichtet sich gemäss Arbeitsvertrag, den durch die Stiftung WHM getragenen Anteil des Nettolohnes an diese zurückzuzahlen, falls er nicht innerhalb von 8 Jahren nach Absolvieren der Praxisassistenz einen Facharzttitel FMH für Allgemeinmedizin, (Allgemeine) Innere Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin erwirbt. Zur Vorbereitung von Lehrpraktikern auf eine Praxisassistenz werden jährlich mehrere deutschsprachige Einführungskurse sowie ein französischsprachiger Kurs durchgeführt. Von Assistenzärzten im WHM-Programm Praxisassistenz, welche die deutsche Sprache beherrschen, wird erwartet, dass sie mindestens einen von vier deutschsprachigen Praxisführungskurse der Stiftung WHM besuchen. Diese Kurse von jeweils einem Tag Dauer sollen den Erfahrungsaustausch über die Arbeit in der Praxis ermöglichen und somit die Praxisassistenz-Erfahrung bereichern. Am Ende der Praxisassistenz muss der Lehrpraktiker für den Assistenzarzt ein FMH-Zeugnis und ein FMH-Evaluationsprotokoll mit Zusatzblättern ausfüllen und mit dem Assistenzarzt besprechen. Nach der Praxisassistenz erhalten Lehrpraktiker, Assistenzarzt und Medizinische Praxisassistentin (MPA) von der Stiftung WHM Evaluations-Fragebogen zur Beurteilung der Praxisassistenz. Die Stiftung WHM kann somit einsehen, wie die Praxisassistenz gelaufen ist und ob die von ihr gesetzten Qualitätskriterien erfüllt wurden. Danach werden die Angaben in anonymisierter Form dem IML (Institut für Medizinische Lehre) in Bern weitergeleitet zwecks externer wissenschaftlicher Evaluation des Programms unter der Leitung von lic. phil. Sabine Feller. Alle Details zum WHM-Programm Praxisassistenz können auch der Dokumentation entnommen werden.Weiter zu Aufnahmebedingungen LehrpraktikerWeiter zu Aufnahmebedingungen Assistenzärzte